Diese Schulordnung wurde in Zusammenarbeit von Eltern, Lehrern und Schülern zusammengestellt und beinhaltet die Regeln unseres Zusammenlebens an unserer Schule. Sie ist der Ort, an dem viele Menschen unterschiedlichen Alters zusammenkommen und der für sie über viele Jahre hinweg der tägliche Lebensraum darstellt. Somit ist es wichtig, den gegenseitigen Respekt zu wahren, die Räumlichkeiten und die Gegenstände der Schule pfleglich zu behandeln.

Insgesamt sollte sich jeder für den anderen mitverantwortlich fühlen, hinsehen, mitdenken und sich bemühen für alle eine lernfördernde Atmosphäre zu schaffen.

Im Folgenden werden die Regeln und Gewohnheiten beschrieben, die sich im Leben unseres Schulorganismus herausgebildet und bewährt haben. Die alphabetische Anordnung soll es Ihnen erleichtern, sich zurechtzufinden.

 

 

An- und Abmeldung eines Schülers muss schriftlich erfolgen, auch wenn – wie üblich - ein Gespräch vorausgeht. Die Anmeldung erfolgt über ein ausgefülltes Formblatt. Bei der Abmeldung von Schulpflichtigen müssen die aufnehmende Schule und die Gründe für die Abmeldung genannt werden. Ausgeliehene Bücher, Instrumente etc. müssen zurückgegeben werden.

 

Adressen- und Telefonänderungen sind im Büro und dem Klassenlehrer/pfleger mitzuteilen.

 

Alkohol und andere Drogen dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden. Es gibt einen Suchtpräventionskreis, der sich um die Suchtprävention bemüht und der bei problematischen Situationen und/oder bei Verstoß angesprochen werden kann.

 

Ballspielen an den Basketballkörben ist nur in den Pausen und nach der 4. Fachstunde erlaubt. Fußballspielen ist auf dem ganzen Schulgelände nicht erlaubt.

 

Beurlaubungen müssen immer rechtzeitig von den Eltern bzw. Schülern eingereicht werden. Für einen Tag kann der Klassenlehrer/-pfleger sie genehmigen. Über längere Beurlaubungen entscheiden die Lehrer in der Konferenz (immer donnerstags).

 

Diebstähle und Beschädigungen: Werden Diebstähle oder Beschädigungen (z.B. an Fahrrädern oder am Schulinventar) bemerkt, sollte möglichst rasch ein Lehrer verständigt werden (zuständig für Beschädigungen ist der Technische Kreis). Gegen Kleiderdiebstähle innerhalb der Schulgebäude hat der Schulverein eine Versicherung abgeschlossen, die unter bestimmten Bedingungen eintritt. Musikinstrumente und Fahrräder können jeweils am Beginn des Schuljahres privat versichert werden (Anträge im Büro).

 

Elternabende finden meist am Dienstag und Freitag statt. Einladungen werden den Schülern mitgegeben.

 

Elternbeiträge werden vom Vorstand festgelegt. Abweichende Beitragssätze werden in einem Gespräch mit der Beitragskommission oder dem Geschäftsführer einvernehmlich, aber nach feststehenden, für alle gleichermaßen anzuwendenden Regeln festgelegt.

 

 

 

Entschuldigungen, Krankmeldungen, Versäumnisse: Regelmäßiger und pünktlicher Unterrichtsbesuch sowie die Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen für die Schüler wie Monatsfeiern, Jahresfeste, Verfügungsstunden, Klassenspiele nach Altersstufen, usw. sind Voraussetzungen einer sinnvollen Arbeit und daher Pflicht für alle. Ist ein Schüler erkrankt oder aus einem anderen Grund am Schulbesuch verhindert, so muss der Hauptunterrichtslehrer vom Erziehungsberechtigten möglichst rasch (spätestens innerhalb von 3 Tagen) direkt oder über das Schulbüro benachrichtigt werden. Die Mitteilung sollte den Grund und die voraussichtliche Dauer des Fehlens enthalten. Volljährige Schüler können sich selbst entschuldigen, die Eltern werden aber bis zum Ende der 13. Klasse grundsätzlich zur Gegenzeichnung verpflichtet. Erkrankt ein Schüler während des Vormittags, kann er sich bei der Schulkrankenschwester oder beim betreffenden Lehrer von einzelnen Stunden befreien lassen.

In besonderen Fällen ist die Schule berechtigt, ein ärztliches Attest zu verlangen, besonders, wenn ein Schüler an einem Fach, z.B. Sport oder Handwerk, über längere Zeit nicht teilnehmen kann.

Tritt bei einem Schüler oder dessen Familie eine übertragbare Krankheit (Scharlach, Tuberkulose, Kinderlähmung usw.) auf, muss die Schule sofort benachrichtigt werden; die Vorschriften des Gesundheitsamtes sind dann genau einzuhalten. Gleiches gilt für Kopfläuse.

Das Infektionsschutzgesetz wurde bei Eltern und Lehrern bekannt gemacht und kann im Schulbüro eingesehen werden.

 

Essensmarken: Die Essensmarken werden in der großen Pause neben dem Baguetteverkauf am Fenster zur Villa an die Schülerinnen und Schüler verkauft.

 

Essraum: Um ein für jeden angenehmes Essen zu ermöglichen, ist es wichtig, dass kein Schulzeug in den Essraum mitgenommen und das Geschirr nach dem Essen in den vorgesehenen Container aufgeräumt wird.

 

Eurythmieschuhe können über die Schule bei den Eurythmielehrer/innen bezogen werden.

 

SSB – Fahrkarten: Anträge für Abos der VVS werden vom Büro ausgegeben.

 

Fahrräder müssen an den beiden dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. ( Vor dem Oberstufenbau und beim Kiefernwäldchen befinden sich die Fahrradständer) Für die motorisierten Zweiräder ist vor dem Festsaal ein Extraparkplatz reserviert.

 

Ferien entsprechen im Gesamtumfang denen der staatlichen Schulen, sind aber gelegentlich etwas anders verteilt. Achten Sie auf die Ferientermine in den Schulmitteilungen!

 

Freistunden: Für Freistunden stehen den Schülern bestimmte Räume zur Verfügung. Für Klasse 1 – 8 im Hauptbau (hinter den Handarbeitsräumen), für die Oberstufe der PC Vorraum l. Bis zum Ende des Vormittagsunterrichts 13.30 Uhr dürfen die Schüler das Schulgelände nur mit Zustimmung des Lehrers verlassen. Tun sie es ohne diese – und das ist bei unserem offenen Schulgelände durch äußere Maßnahmen kaum zu verhindern – erlischt die Aufsichtspflicht und Haftung der Schule. Die Schulregelung differenziert zwischen Unter-, Mittel- und Oberstufe. Die genauen Regelungen werden zu Beginn des Schuljahres den Schülern mitgeteilt und sind im Schulbüro einzusehen.

 

Frühstück: In der großen Pause verkauft der Hausmeister Brötchen, Croissants und Brezeln, die Schulküche belegte Baguettes. Für die Oberstufenschüler ist im Essensraum ein Kaffeeautomat aufgestellt und kann ab 12.00 Uhr benützt werden.

 

Fundsachen werden eine begrenzte Zeit im Fundbüro (Hauptbau, gegenüber dem Klassenzimmer 1a) aufbewahrt. Öffnungszeiten sind angeschrieben.

 

 

 

Gastschüler: Ob Gastschüler am Unterricht teilnehmen dürfen, entscheidet die Lehrerkonferenz; Anfragen nimmt der Hauptunterrichtslehrer entgegen. Die Teilnahme am Unterricht für einen Tag oder einzelne Stunden kann mit den betroffenen Lehrern abgesprochen werden.

 

Gewalttätigkeiten unter Schülern, Erpressungen, Einschüchterungen, Bullying (Mobbing), usw. können auch an unserer Schule vorkommen. Selbst wenn sie manchmal „nicht so ernst gemeint“ sind, sollen die Lehrer rasch informiert werden, damit sie angemessen und wirksam reagieren können. Hierbei hat jeder Schüler das Recht auf Gehör und Hilfe, sowie einen vertrauensvollen Umgang mit seinem Hilferuf (s. auch Streitschlichter). Bei schwerwiegenden Fällen sollte der Vertrauenskreis informiert werden.

 

Haftpflicht: Alle Schüler sind durch die Schule haftpflichtversichert für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Dritten zugefügt werden. Es empfiehlt sich für Eltern dringend eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die die durch ihre Kinder eventuell verursachten Schäden deckt (siehe Sachschäden).

 

Handys und Elektonische Unterhaltungsgeräte: Elektronische Unterhaltungsgeräte wie Discmen, Mp3-Player, CD- und DVD-Player, Fotoapparate etc. und Handys dürfen während der Schulzeit
(7.00-16.30 Uhr) im Schulhaus, auf dem Schulgelände und in den Kindergärten nicht eingeschaltet sein und nicht benutzt werden. Offen getragene Geräte werden wie eingeschaltete behandelt.

Diese Regelung gilt auch für schulische Veranstaltungen der Unter- und Mittelstufe außerhalb des Schulgeländes. Die Benutzung des Handys ist in Ausnahmefällen und nur mit der Erlaubnis eines Lehrers oder Erziehers möglich. Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte eingezogen und können nur von einem Erziehungsberechtigten bzw. Elternteil, frühestens nach Ende des Unterrichts des betreffenden Tages, im Sekretariat abgeholt werden. Bei allen schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schulzeit ist das Handyverbot ebenfalls zu respektieren.

 

Hitzefrei: In unserer Ganztagesschule gibt es kein Hitzefrei!

 

Hort 3 Gruppen werden von 1000 – 1700 Uhr betreut. Ein Mittagessen wird angeboten. Die Anmeldung zum Hort erfolgt über ein ausgefülltes Formblatt. In drei Gruppen werden Erst- bis Fünftklässler von Schulschluss bis 17.00 Uhr betreut. Abgesehen von 23 Schließtagen, verteilt auf Weihnachts- und Sommerferien, ist der Hort in allen Ferien von 8.00 -16.00 Uhr geöffnet.

 

Internet: Die Schule besitzt unter www.waldorfschule-kraeherwald.de bzw. unter www.fkws.de eine eigene Homepage, auf der die Schule vorgestellt wird und die neuesten Termine mitgeteilt werden.

 

Kaugummi: dürfen im Unterricht nicht gekaut werden.

 

Kernzeitgruppen: 3 Gruppen werden von 11.00 – 14.00 bzw. bis 15.00 Uhr betreut. Ein Mittagessen wird angeboten. In den Weihnachts- und Sommerferien ist die Kernzeit geschlossen. Während der anderen Ferien werden die Kinder im Hort von 8.00 – 14.00 bzw. 15.00 Uhr betreut.

 

Klassenfahrten und Praktika sind Schulveranstaltungen. Sie werden im Einvernehmen der Eltern frühzeitig geplant bzw. angekündigt. Gesundheitliche Schwierigkeiten oder Behinderung eines Schülers sind dem verantwortlichen Lehrer frühzeitig mitzuteilen. In der Regel findet in der Mittelstufe eine Klassenfahrt, in der 9. Klasse ein Landwirtschafts-, in der 10. Klasse ein Feldmess- , in der 11. Klasse ein Biologie- bzw. ein Kulturpraktikum und in der 11 P ein dreimonatiges Berufspraktikum statt. Im Allgemeinen wird in der 12.Klasse eine Abschlussfahrt durchgeführt.

 

Klassensprecher werden in der Oberstufe zu Beginn des Schuljahres gewählt und sind für ein Jahr Mitglied der Schülermitverwaltung.

 

 

 

Kopiergerät: Schüler dürfen nur Schulisches und dies nur unter Aufsicht eines Lehrers nach 12.00 Uhr kopieren.

Krankenzimmer: Das Erste-Hilfe-Zimmer befindet sich im Hauptbau neben der Klasse 1 B. Von 8.00 bis 13.30 Uhr ist die Schulkrankenschwester anwesend und telefonisch unter 30530321 von 10.00 bis 13.30 Uhr erreichbar. Ab 13.30 Uhr ist Herr Marx (Schreinerei: 30530371) als Ersthelfer für Notfälle zuständig.

Krankmeldung: siehe Entschuldigungen

 

Küche: siehe Mittagessen bzw. Essraum.

 

Kündigung: Sowohl die Erziehungsberechtigten als auch die Schule können den Schulvertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung für die außerordentliche Kündigung durch die Schule sind grundsätzlich schwere oder nachhaltige Verstöße gegen die Schulordnung oder gravierende Differenzen zwischen Schule und Eltern bzw. Schülern, sofern Bemühungen zur Verbesserung der Lage ohne befriedigendes Ergebnis geblieben oder nicht zumutbar sind. Die Einzelheiten sind in einer besonderen Richtlinie der Schule geregelt, die im Schulbüro einsehbar und erhältlich ist.

 

Lehrersprechstunden werden jeweils individuell vereinbart.

 

Lehrmittel und Unterrichtsmaterial: Lehrbücher, Lektürehefte und Ähnliches, die im Unterricht der Oberstufe verwendet werden, kann die Schule teilweise ausleihen, jedoch werden sie im Allgemeinen von den Schülern bzw. den Eltern selbst angeschafft.

Unterrichtsmaterial wie Hefte, Stifte, Flöten usw. wird von den Eltern finanziert, hinzu kommen Materialkosten für die Arbeiten im Handarbeits- und Handwerksunterricht.

 

Mittagsessen: Schüler und Lehrer können täglich zwischen 12.00 und 14.00 Uhr ein warmes Essen bekommen. Essensmarken können täglich vor der Villa in der großen Pause gekauft werden.

 

Newsletter wird regelmäßig - meistens wöchentlicht an alle Abonnenten verschickt und enthält aktuelle Informationen.

Parken auf den Schulhöfen ist für Fahrzeuge aller Art von 7.30 bis 1545 Uhr nicht gestattet.

 

Pausenordnung: (zunächst gültig für die Dauer der Baustelle Lauerbau)

Schülerinnen und Schüler können sich in den Pausen in den Fluren des Hauses oder auf den Pausenhöfen aufhalten. Die Villa und das Festsaalgebäude sind ausgenommen. Das Verlassen des Schulgeländes ist nicht erlaubt. (Eine Ausnahme gilt für Schüler, die mindestens 18 Jahre alt sind.)

Toben, Fangenspielen und ähnliches sind nur draußen erlaubt.

 

Probezeit:. Schüler, die von anderen Schulen zu uns kommen, sind in den ersten sechs Monaten grundsätzlich zur Probe aufgenommen. Die Probezeit kann bei Bedarf verlängert werden. In disziplinarisch kritischen Fällen kann auch sonst von der Schule eine Probezeit festgelegt werden. Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit beträgt 1 Monat zum Monatsende.

 

Rauchen ist auf dem Schulgelände bis zum Ende des Nachmittagsunterrichts verboten und auch sonst nicht gern gesehen. Für die 18jährigen Oberstufenschüler ab der 11. Klasse und für die Lehrer, die rauchen müssen, gibt es einen sogenannten Raucherplatz ausschließlich oberhalb des Haupteinganges, wobei der Raucherplatz und der Weg dorthin zum Schulbereich gehören.

 

Sachschäden müssen in jedem Fall von den Verursachern bzw. deren Eltern bezahlt werden. Bei vorsätzlicher Sachbeschädigung behalten sich die Lehrer außerdem geeignete pädagogische Maßnahmen vor.

 

Schulbüro Das Büro ist an Schultagen: Montag, Dienstag und Donnerstag von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Mittwoch und Freitag jeweils von 7.30 Uhr bis 14.00 Uhr geöffnet. Die Mitarbeiterinnen tun ihr Bestes, um alle zufrieden zu stellen. Sie können aber telefonische Botschaften der Eltern nur in wirklichen Notfällen an die Schüler weitergeben. Schüler können nicht im Büro telefonieren oder Geld wechseln. Ein öffentliches Münztelefon steht auf dem Lindenhof. Unsachgemäßes Benützen des Münztelefons gilt als vorsätzliche Sachbeschädigung!

 

Schülerbücherei: befindet sich im Hauptbau oberhalb der 3A neben dem Bioraum, die Öffnungszeiten sind angeschrieben.

 

Strafen werden – falls nötig – individuell gehandhabt. Sie können, bei grobem Fehlverhalten des Schülers, bis zum zeitweiligen Unterrichtsausschluss und bis zur Kündigung des Schulvertrages gehen. Als Vorabstufe kommt das Mittel der Abmahnung in Betracht. Mehrere Abmahnungen können zu einem Schulausschluss führen. Mit den Eltern wird nach Möglichkeit sofort Kontakt aufgenommen.

 

Streitschlichter: In der Schule gibt es Streitschlichter, die im Konfliktfall jederzeit angesprochen werden können.

 

Unfallversicherung: Die Schüler sind bei allen Schulveranstaltungen, auch Ausflügen und Exkursionen, sowie auf dem Schulweg gesetzlich gegen Unfall versichert. Gegebenenfalls ist eine schriftliche Unfallmeldung erforderlich. (Formblätter im Krankenzimmer bei der Schulkrankenschwester). – Nicht versichert sind Unfälle außerhalb des Schulgeländes, wenn es der Schüler unberechtigt verlässt, oder auf Umwegen, die nicht dem direkten Schulweg entsprechen.

 

Unterrichtszeiten und Pausen 

für die 1. und 2. Klasse ist folgender Stundenplan gültig:

 8.00 -   9.45 Uhr
10.10 - 10.50 Uhr

10.55 - 11.40 Uhr
11.50 - 12.20 Uhr

für die anderen Klassen:

Hauptunterricht       8.00 - 9.45 Uhr 
  1. Fachstunde 10.05 - 10.50 Uhr 

  2. Fachstunde 10.55 - 11.40 Uhr

  3. Fachstunde 11.50 - 12.35 Uhr 

  4. Fachstunde 12.40 - 13.25 Uhr

  5. Fachstunde 13.30 - 14.15 Uhr

  6. Fachstunde 14.20 - 15.05 Uhr

  7. Fachstunde 15.10 - 15.55 Uhr

  8. Fachstunde 15.55 - 16.35 Uhr

 

Um die Schulküche zu entlasten oder um einen sinnvollen Stundenplan zu erzielen, kann je nach Bedarf die Mittagspause in die 3. bis 5. Fachstunde gelegt werden.

 

 

 

Verkehr: Um die oft gefährliche und teilweise unerträgliche Verkehrssituation morgens und mittags zu verbessern, bittet die Schule dringend, die Schulkinder nicht im oder am Rudolf-Steiner Weg ein- und aussteigen zu lassen, sondern im weiteren Umkreis.

 

 

 

 

Verletzungen und Unfälle: Die Schüler haben alles zu unterlassen, was Mitschüler gefährden könnte, insbesondere das Werfen von Schneebällen, Wasserbomben, Steinen, ...., wie auch das Skateboard fahren, grobe Handgreiflichkeiten usw.

Bei Verletzungen und Unfällen kann die Schulkrankenschwester helfen. Alles Weitere wird von ihr oder vom Büro aus veranlasst. – Bei jedem Vorfall sollte rasch ein Erwachsener benachrichtigt werden. Auch empfiehlt es sich, den Vorgang schriftlich festzuhalten und Zeugen zu benennen. Alle sind aufgerufen, dass es gar nicht zu solchen Vorfällen kommt, wenn es aber doch passiert: unverzüglich Hilfe leisten, nicht wegschauen!.

Vertrauenslehrer: Jeder Schüler der Oberstufe wählt einen Vertrauenslehrer, den er jederzeit vertrauensvoll ansprechen kann.

 

Waffen und waffenähnliche Gegenstände, Springmesser u.a., Wurfgeschosse, auch Feuerwerkskörper, Explosivstoffe und ähnliches dürfen nicht auf das Schulgelände mitgebracht werden. Diese Gegenstände werden in jedem Fall eingezogen, und der Besitzer hat mit entsprechenden Maßnahmen zu rechnen (siehe auch Strafen/Kündigung).

 

Zeugnis: Die Schüler erhalten ein Jahreszeugnis. Die Erziehungsberechtigten sollen so über den Entwicklungs- und Leistungsstand ihrer Kinder unterrichtet werden. Das Zeugnis enthält keine Benotung. Das vom Erziehungsberechtigten unterschriebene Zeugnis (Bestätigung der Kenntnisnahme) muss zu Beginn des Schuljahres dem Klassenlehrer/-pfleger vorgelegt werden. Nach der jeweiligen Abschlussprüfung erhält der Schüler ein Abschlusszeugnis. Benötigt ein Schüler während der Schulzeit ein Notenzeugnis (z.B. Bewerbung), muss er sich an seinen Klassenpfleger wenden.

 

 

 

Alles, was Sie in dieser Schulordnung nicht finden, steht eventuell in unserer Schulbroschüre oder in unserem Leitbild oder fragen Sie einfach im Büro nach.

Die Mitglieder der Selbstverwaltung ( Eltern-Lehrer-Rat, Vertrauenskreis usw.) erfahren sie durch die Schulmitteilungen bzw. auf unserer Homepage.

 

Die Freie Waldorfschule am Kräherwald ist eine Schule, die Probleme, Missverständnisse und Konflikte über Gespräche bewältigen will. Dies verlangt, dass wir uns immer wieder darüber klar werden, was diese Regeln für jeden einzelnen bedeuten. Sie erfordern ein hohes Maß an Eigenverantwortung, an ernsthaftem Bemühen, an Solidarität, Toleranz und der Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit.

 

Stand August 2011